Fachanwalt Verkehrsrecht
Rostock - Stralsund - Schwerin - Wismar
Mecklenburg-Vorpommern

Verkehrsunfall - Was muss ich tun?


Wir wollen es Ihnen so einfach wie möglich machen:

Wir benötigen von Ihnen einige Angaben zum Unfallhergang: Fragebogen und eine Vollmacht.


Ein Telefonanruf genügt oder klicken Sie hier und laden:
Fragebogen und Vollmacht.

Ausfüllen und absenden per
E-Mail: braun@anwalt-in-rostock.de
Fax:       +49 381 3644954

oder Post an:  

Rechtsanwälte Braun/Wolfgramm
Burgwall 18
18055 Rostock

Selbstverständlich können wir auch gerne ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen führen. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Dazu klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link und geben Ihre Telefonnummer ein, wir rufen Sie sofort  zurück.

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Warum sollte es ein
"Fachanwalt für Verkehrsrecht" sein?

"Fachanwalt" ist ein, an einen Anwalt verliehener Titel, welcher als Nachweis gilt, dass der Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.
Der Titel "Fachanwalt" ist ebenfalls daran gebunden, dass der Anwalt sich jährlich auf diesem Rechtsgebiet fortbildet.

Bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ein Klient davon ausgehen, dass der Anwalt nicht nur umfangreiche Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet besitzt, sondern auch über eine Vielzahl von Urteilen und speziellen Verfahrensweisen - auch was den Umgang mit Versicherungen angeht.
 

Urteile zum Verkehrsrecht

Immer wieder weisen wir auf aktuelle Urteile in der Verkehrsrechtssprechung hin und kommentieren diese auch. Eine Übersicht finden Sie hier: Urteile Verkehrsrecht.
 

Wo finde ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Bundesweit, aber vorwiegend in Mecklenburg-Vorpommern mit Standort in Rostock, vertritt die Kanzlei Braun | Wolfgramm Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht, befassen die Anwälte sich überwiegend mit:

  • der Regulierung von Unfallschäden,
  • der Mängelgewährleistung beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf sowie
  • der Bearbeitung von Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstraftaten.